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RG, 10.02.1883 - Rep. I. 493/82 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Besteht nach den Grundsätzen des gemeinen Rechtes in außerkontraktlichen Verhältnissen eine allgemeine Verpflichtung zum Ersatze verursachten Schadens nur im Falle des Dolus oder auch im Falle der Culpa?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Reeders für die durch eine von der Besatzung eines seiner Schiffe verschuldeten Kollision mit einem anderen Schiff entstandenen Schäden; Haftung gegenüber dem Befrachter des anderen Schiffes für den diesem durch die Verzögerung der Reise infolge der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 9, 158
- RGZ 9, 236
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.12.1957 - II ZR 88/57
Rechtsmittel
Besatzungsmitglied und Reeder haften als Gesamtschuldner, dem Reeder steht der Rückgriff gegen das Besatzungsmitglied zu (RGZ 9, 158 [160, 162]; 55, 316 [321]; 63, 308 [310 f]; 111, 37; RG JW 1901, 619 Nr. 8; BGH Urteil vom 15. Februar 1955 -I ZR 45/54, abgedruckt in "Hansa" 1955, 1886: vgl. auch BGHZ 6, 102 [107]; Schaps § 485 Anm. 10, 12, 14, 21 a; Gramm, Das neue deutsche Seefrachtrecht § 607 Anm. I 2; Boyens, Das deutsche Seerecht I 178 f; Wüstendörfer S. 176 f; Abraham S. 64;… Vortisch/Zschucke BSchG 2. Aufl. § 3 Anm. 1).